Expertenvermittlung für Unternehmen I HENNING eXperts

AGB

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HENNING eXperts, Vertretungsberechtigter Thomas Henning, Herzog-Ludwig-Str. 9, 85570 Markt Schwaben München-Ost, Tel +49 8121 770 3922, info@henning-experts.com, www.henning-experts.com (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunden“), die die Dienstleistungen Personalberatung, Diagnostik, Vermittlung von Personal (Fach- und Führungskräfte), Vermittlung von externen Dienstleistern (Freelancer) in Projekte, Trainings, Coachings und Moderationen, Arbeitnehmerüberlassung sowie Outplacement und weitere Personaldienstleistungen betreffen.
  2. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB, in der Regel Unternehmen und Behörden.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungen 

  1. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Besetzung von Stellen, Projekten und Trainings mit qualifizierten Fachkräften, Experten und Spezialisten.
  2. Die Leistungen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
    1. Personalberatung und Diagnostik
    2. Vermittlung von Personal (Fach- und Führungskräfte) auf Provisionsbasis
    3. Vermittlung von externen Dienstleistern, Freelancern in Projekte, Trainings, Coachings und Moderationen
    4. Arbeitnehmerüberlassung
    5. Outplacement
    6. Weitere Personaldienstleistungen.
  3. Der Anbieter stellt dem Kunden geeignete Kandidaten vor, die nach den Anforderungen des Kunden ausgewählt wurden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Kunde bestellt beim Anbieter eine entsprechende Dienstleistung. Diese Bestellung nimmt der Anbieter durch eine Bestellbestätigung an. Eine Bestellung kann per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Anbieters zustande kommen. 
  2. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden bestätigt. Die Bestellung des Kunden ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Bestellungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Anbieters mitgeteilt.
  3. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
  5. Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
  6. Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.

§ 4 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

  1. Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. 
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell für den Kunden erstellt.
  3. Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Anbieters als auch sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
  4. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

§ 5 Durchführung der Dienstleistung 

  1. Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Kunde ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich. 
  2. Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
  3. Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  5. Der Anbieter muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben. 
  6. Der Kunde hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt. 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich:
    1. Detaillierte Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile für die zu besetzenden Positionen
    2. Angaben zu den gewünschten Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen der Kandidaten
    3. Informationen über das Unternehmen, seine Struktur, Kultur und spezifischen Bedürfnisse
    4. Zeitliche Rahmenbedingungen und Fristen für die Besetzung der Positionen
    5. Informationen über bisherige Bemühungen zur Besetzung der Positionen und eventuell bereits geführte Gespräche mit Kandidaten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm vom Anbieter vorgestellten Kandidaten und Dienstleister ausschließlich über den Anbieter zu beauftragen. Eine direkte Beauftragung der Kandidaten und Dienstleister durch den Kunden ohne Einbeziehung des Anbieters ist unzulässig und stellt einen Verstoß gegen diese AGB dar.
  3. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen, zu informieren, wenn ein vorgestellter Kandidat oder Dienstleister in ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden tritt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Festanstellung, eine befristete Anstellung, ein Projektengagement oder eine sonstige Form der Zusammenarbeit handelt.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Überprüfung der Eignung der Kandidaten und Dienstleister erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Zugang zu internen Systemen und Datenbanken, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist.
  5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und aktuell sind. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Anbieter durch unvollständige, fehlerhafte oder veraltete Informationen und Unterlagen entstehen.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über alle wesentlichen Änderungen und Entwicklungen in Bezug auf die offenen Positionen und die Anforderungen an die Kandidaten und Dienstleister zu informieren. Dies umfasst insbesondere Änderungen der Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile und zeitlichen Rahmenbedingungen.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter regelmäßig über den Fortschritt und die Ergebnisse der Vorstellungsgespräche, durchgeführten Tests und sonstigen Beurteilungen der vorgestellten Kandidaten und Dienstleister zu informieren. Dies umfasst insbesondere Feedback zu den Kandidaten und Dienstleistern sowie Informationen über geplante nächste Schritte.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, mit dem Anbieter in regelmäßigem Austausch zu stehen und an vereinbarten Abstimmungsterminen teilzunehmen, um den Fortschritt der Personalsuche und -vermittlung zu besprechen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen.
  9. Der Kunde hat alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang vorzunehmen, damit der Anbieter seine vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwendungen, so hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Kunden zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Bestellung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
  2. Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters richtet sich nach den jeweils vereinbarten Tagessätzen, Stundensätzen oder Provisionen.
  3. Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Anbieters sind als Nettopreise aufgeführt. 
  4. Bei der Personalvermittlung beträgt die Provision einen Prozentsatz des Jahresbruttoeinkommens des vermittelten Kandidaten, einschließlich Boni und Provisionen.
  5. Bei der Arbeitnehmerüberlassung zahlt der Kunde das Gehalt der Leiharbeitnehmer zuzüglich eines Aufschlags.
  6. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  7. Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Anbieter vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Kunden verliert.  
  8. Der Anbieter behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 8 sind darauf nicht anwendbar.  
  2. Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  4. Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit. 
  5. Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.  
  6. Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 9 Schutzrechte 

  1. Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Anbieter für den Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Anbieter zu.
  2. Der Kunde überträgt hiermit dem Anbieter bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
  3. Der Anbieter behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Anbieters dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden. 
  4. Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

 

§ 10 Vertraulichkeit 

  1. Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  2. Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
  3. Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
  4. Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
  5. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
    1. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; 
    2. der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
    3. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

  1. Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Haftung und Gewährleistung

  1. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. In sonstigen Fällen haftet der Anbieter - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  4. Der Anbieter schützt seine Kunden so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Kunden durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls. 
  5. Der Anbieter haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Anbieter übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
  6. Der Anbieter hat zur Abwehr und Deckung möglicher Haftungsschäden eine Vermögensschadenhaftpflicht für € 3.000.000 und eine Büro- und Betriebshaftpflicht für € 10.000.000 abgeschlossen, die den Erfordernissen der Geschäftsentwicklung fortlaufend angepasst wird.
  7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 12 Datenschutz

  1. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
  2. Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
  3. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
  4. Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: https://henning-experts.com/rechtliches/datenschutz/

§ 13 Schlussbestimmungen

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

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